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Das Wok-Lexikon Chinesisch essen in Deutschland, Gericht für Gericht erklärt

Kein Restaurant, kein Lieferdienst. Diese Website gehört nicht zum Chinarestaurant Shangri-La und nimmt keine Bestellungen oder Reservierungen an. Das Wok-Lexikon ist ein unabhängiges Nachschlagewerk über chinesisches Essen in Deutschland.

Bewertungen von Restaurants und Lieferdiensten richtig lesen

Auf dieser Seite: 7 Abschnitte
  1. Seit wann gilt die Offenlegungspflicht für Bewertungen?
  2. Welche Bewertungspraktiken sind immer verboten?
  3. Wie verbreitet sind gefälschte Bewertungen?
  4. Halten sich die Anbieter an die Regeln?
  5. Wie können Anbieter Bewertungen beeinflussen?
  6. Woran erkennt man verdächtige Bewertungen?
  7. Was tun bei Verdacht auf gefälschte Bewertungen?

Zeigt ein Unternehmer Kundenbewertungen, gilt als wesentliche Information, ob und wie er ihre Echtheit sichert. Unternehmer kann etwa ein Lieferportal sein oder ein Restaurant auf seiner Website. Das bestimmt § 5b Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gemeint ist, ob und wie er sicherstellt, dass die Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Ware oder Dienstleistung tatsächlich genutzt oder erworben haben. Wer eine wesentliche Information vorenthält, kann nach § 5a UWG unter den dort genannten Voraussetzungen unlauter handeln. Stand: Oktober 2026 (Quelle: gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5b.html, gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html). Das Wok-Lexikon selbst veröffentlicht keine Bewertungen und vergibt keine Sterne.

Seit wann gilt die Offenlegungspflicht für Bewertungen?

Unternehmen müssen seit dem 28. Mai 2022 transparent darüber informieren, ob und wie sie Online-Bewertungen auf Echtheit prüfen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hin. Gefälschte Bewertungen sind in der EU ausdrücklich verboten. Stand: Oktober 2026 (Quelle: evz.de/einkaufen-internet/online-einkauf/online-bewertungen/…verboten.html).

Echtheit bedeutet dabei, dass Bewertungen von echten Käuferinnen und Käufern stammen. Prüft ein Shop oder Portal die Echtheit, soll er nach Darstellung der Verbraucherzentralen auch erklären, wie. Dazu gehört, welche Kriterien zum Aussortieren von Bewertungen führen. Auch ob alle Bewertungen veröffentlicht werden, positive wie negative, gehört dazu (Quelle: verbraucherzentrale.de/wissen/…/kann-man-onlinebewertungen-trauen-so-erkennen-sie-fakereviews-124728).

Welche Bewertungspraktiken sind immer verboten?

Zwei Praktiken rund um Bewertungen sind nach dem Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG stets unzulässig. Erstens die Behauptung, Bewertungen stammten von tatsächlichen Käufern oder Nutzern (Nummer 23b). Verboten ist das, wenn keine angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden. Zweitens das Übermitteln oder Beauftragen gefälschter Bewertungen (Nummer 23c). Ebenso verboten ist nach Nummer 23c die falsche Darstellung von Bewertungen in sozialen Medien zur Verkaufsförderung. Stand: Oktober 2026 (Quelle: gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang.html).

Wie verbreitet sind gefälschte Bewertungen?

Gefälschte Bewertungen sind weit verbreitet, wie eine Untersuchung des Bundeskartellamts 2020 ergab, schreiben die Verbraucherzentralen. Mit künstlicher Intelligenz sei es noch einfacher geworden, in kurzer Zeit viele gefälschte Bewertungen zu veröffentlichen (Quelle: verbraucherzentrale.de/wissen/…/kann-man-onlinebewertungen-trauen-so-erkennen-sie-fakereviews-124728).

Nur einzelne Portale filtern gezielt gegen gefälschte Bewertungen und sanktionieren sie systematisch. Das stellte das Bundeskartellamt in seinen vorläufigen Ergebnissen vom Juni 2020 fest. Die meisten Portale prüften vorab nur auf Schimpfwörter, Werbung oder Datenschutzverstöße. Im Übrigen kontrollierten sie nur gemeldete Bewertungen. Das führe mitunter zur Löschung überproportional vieler negativer Bewertungen (Quelle: Tageskarte, 18. Juni 2020, tageskarte.io/technologie/detail/bundeskartellamt-identifiziert-probleme-bei-nutzerbewertungen.html).

Viele Kunden lesen Bewertungen, aber nur wenige schreiben selbst welche. Diese Lücke nannte das Bundeskartellamt in seinen vorläufigen Ergebnissen vom Juni 2020 eine „Angebotslücke“. In ihr bewegen sich Bewertungsvermittler. Deren seriöse Vertreter werden nach Einschätzung der Behörde zunehmend von unseriösen „5-Sterne-Garantie“-Angeboten in sozialen Netzwerken verdrängt (Quelle: tageskarte.io/technologie/detail/bundeskartellamt-identifiziert-probleme-bei-nutzerbewertungen.html).

Nicht jede beeinflusste Bewertung ist nach Ansicht des Bundeskartellamts wertlos. Bewertungen nach einem kostenlos überlassenen Testprodukt könnten Verbrauchern durchaus nützen. Sie müssten aber besonders auf Handelsplattformen als solche gekennzeichnet sein. Für Bewertungen ohne tatsächliche Nutzung forderte die Behörde in ihren vorläufigen Ergebnissen vom Juni 2020 gezielte Vorab-Prüfungen und Filter (Quelle: tageskarte.io/technologie/detail/bundeskartellamt-identifiziert-probleme-bei-nutzerbewertungen.html).

Halten sich die Anbieter an die Regeln?

Viele Anbieter setzen die Informationspflichten zu Bewertungen nicht ausreichend um. Das ergaben Analysen des Verbraucherzentrale Bundesverbands aus dem Jahr 2023. Der Großteil der untersuchten Webshops, Händler und Portale erfüllte die neuen Pflichten danach nicht oder unzureichend. Im Jahr 2025 prüften die Verbraucherzentralen erneut über 450 Websites. Dabei zeigte sich: 122 Anbieter informierten nicht ausreichend über ihre Prüfverfahren und wurden abgemahnt, Stand: Oktober 2026 (Quelle: verbraucherzentrale.de/wissen/…/kann-man-onlinebewertungen-trauen-so-erkennen-sie-fakereviews-124728).

Wie können Anbieter Bewertungen beeinflussen?

Anbieter und Portale können Bewertungen auf mehreren Wegen verzerren, zählen die Verbraucherzentralen auf. Es gibt gekaufte Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren. Es gibt gesponserte Bewertungen gegen Geld, Gratisprodukte oder Gutscheine. Manche Anbieter setzen Kunden unter Druck, negative Bewertungen zu löschen. Andere heben positive Bewertungen hervor oder gewichten beim Gesamtwert intransparent (Quelle: verbraucherzentrale.de/wissen/…/kann-man-onlinebewertungen-trauen-so-erkennen-sie-fakereviews-124728).

Woran erkennt man verdächtige Bewertungen?

Ein erster Prüfschritt ist der Hinweis des Portals selbst. Wird die Echtheit geprüft, wie, und werden alle Bewertungen gleich behandelt? Bei einer zusammengefassten Sternebewertung lohnt der Blick darauf, ob und wie viele Einzelbewertungen dahinterstehen. Ausschließlich positive Bewertungen sind ein Warnzeichen, denn ein echtes Gesamtbild enthält auch mittlere Bewertungen. So raten es die Verbraucherzentralen (Quelle: verbraucherzentrale.de/wissen/…/kann-man-onlinebewertungen-trauen-so-erkennen-sie-fakereviews-124728).

Lesen Sie auch negative Kommentare und vergleichen Sie Bewertungen auf verschiedenen Portalen. Das empfiehlt das Europäische Verbraucherzentrum. Achten Sie nicht nur auf die Sterne. Manche Kunden vergeben viele Sterne, schreiben aber einen kritischen Kommentar. Der Grund: Schlecht bewertete Kommentare werden mitunter nicht veröffentlicht. Bewertungen, die sich eher wie Werbung lesen, verdienen Misstrauen (Quelle: evz.de/einkaufen-internet/online-einkauf/online-bewertungen/…verboten.html).

Was tun bei Verdacht auf gefälschte Bewertungen?

Bei Verdacht auf gefälschte Bewertungen nutzen Sie zuerst die Meldefunktion des Portals. Das empfehlen die Verbraucherzentralen, denn Plattformen müssen auf Meldungen reagieren. Fehlt eine Meldemöglichkeit oder bleibt das Portal untätig, helfen die Verbraucherzentralen weiter. Sie nehmen Beschwerden über ein kostenloses Formular entgegen (Quelle: verbraucherzentrale.de/wissen/…/kann-man-onlinebewertungen-trauen-so-erkennen-sie-fakereviews-124728).

Wer durch gefälschte Bewertungen geschädigt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz bekommen. So steht es beim Europäischen Verbraucherzentrum (Quelle: evz.de/einkaufen-internet/online-einkauf/online-bewertungen/…verboten.html). Über die Rechte beim Bestellen selbst informiert der Artikel Essen online bestellen.

Quellen dieses Eintrags

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5b.html
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
  3. https://www.evz.de/einkaufen-internet/online-einkauf/online-bewertungen/was-ist-bei-kundenrezensionen-erlaubt-und-was-ist-verboten.html
  4. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/kann-man-onlinebewertungen-trauen-so-erkennen-sie-fakereviews-124728
  5. https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang.html
  6. https://www.tageskarte.io/technologie/detail/bundeskartellamt-identifiziert-probleme-bei-nutzerbewertungen.html